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AVD für Selbstständige

Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Als Selbstständige*r tragen Sie Verantwortung für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Zukunft. Mit dem Altersvorsorgedepot schaffen Sie die Grundlage für einen langfristigen Vermögensaufbau und sorgen flexibel für das Alter vor. Nutzen Sie die Chancen des Kapitalmarkts und gestalten Sie Ihre Altersvorsorge so individuell wie Ihr Berufsleben.

Staatliche Zulagen

Die neue Förderung ist beitragsproportional. Sie können bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es jährlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

Renditechancen ohne Garantiepflicht

Sicherheit oder höhere Chancen – künftig können Sie sich für eine Altersvorsorge mit oder ohne Garantie entscheiden.

Flexible Auszahlung

Bei der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge können Sie zwischen regelmäßigen Auszahlungen bis zum 85. Geburtstag und einer lebenslangen Rente wählen.

Flexibel vorsorgen. Staatliche Förderung nutzen.

Als Selbstständige*r wissen Sie: Einkommen können schwanken. Genau deshalb passt das Altersvorsorgedepot (AVD) ideal zu Ihrer Lebensrealität. Statt fester Beitragsverpflichtungen entscheiden Sie selbst, wie viel Sie einzahlen. In wirtschaftlich starken Jahren können Sie die Förderung optimal ausschöpfen, in schwächeren Phasen reduzieren Sie Ihre Beiträge flexibel. Bereits mit geringen monatlichen Einzahlungen profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zulagen.

Dabei gilt: Je mehr Sie einzahlen, desto höher fällt die staatliche Förderung aus. Besonders die ersten Einzahlungen werden überdurchschnittlich stark unterstützt. Gleichzeitig profitieren Sie vom langfristigen Vermögensaufbau an den Kapitalmärkten und dem steuerfreien Zinseszinseffekt in der Ansparphase.

Da Selbstständige in der Regel keine betriebliche Altersvorsorge erhalten, bietet das Altersvorsorgedepot eine flexible und attraktive Möglichkeit, eigenverantwortlich Vermögen für den Ruhestand aufzubauen und finanziell abgesichert in die Zukunft zu blicken.

Eigenbetrag pro JahrFörderquoteZulage
120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro50 ProzentBis zu 180 Euro
Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro25 ProzentBis zu 360 Euro

Die Grundzulage beträgt also bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können zusätzlich Kinderzulagen und steuerliche Vorteile hinzukommen.

 

Beitragsgrenzen und steuerliche Vorteile für Selbstständige

Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie als Selbstständige:r gezielt für den Ruhestand vorsorgen und gleichzeitig von attraktiven steuerlichen Vorteilen profitieren.

Bis zu 1.800 Euro pro Jahr
Ihre Einzahlungen werden in diesem Rahmen vollständig gefördert. Zusätzlich können die Eigenbeiträge zusammen mit den erhaltenen Zulagen steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ergibt sich daraus eine höhere Steuerersparnis als die gewährten Zulagen, erhalten Sie die Differenz über Ihre Steuererklärung zurück.

Von 1.800,01 Euro bis 6.840 Euro pro Jahr
Sie können jährlich bis zu 6.840 Euro je Vertrag einzahlen, wobei bis zu zwei Verträge möglich sind. Für Beiträge oberhalb von 1.800 Euro werden zwar keine zusätzlichen Zulagen gewährt und kein weiterer Sonderausgabenabzug berücksichtigt, dennoch profitieren Sie weiterhin von den Vorteilen des Altersvorsorgedepots: Ihr angespartes Vermögen wächst steuerfrei, da keine laufende Kapitalertragsteuer auf Erträge anfällt.

Während der Ansparphase und im Ruhestand
Während der Sparphase fallen weder auf Kursgewinne noch auf Umschichtungen laufende Steuern an. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Ruhestand. Da das persönliche Einkommen im Rentenalter häufig niedriger ist, profitieren viele Anleger dann von einem geringeren Steuersatz.

Ihr Vorteil als Selbstständige:r: Sie bauen flexibel Vermögen für das Alter auf, nutzen staatliche Fördermöglichkeiten und profitieren von steuerlichen Vorteilen während der gesamten Ansparphase.


Jetzt unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen

Das Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich zum 01.01.2027 und bietet neue Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie möchten frühzeitig informiert werden und zu den Ersten gehören, die mehr über das neue Vorsorgeprodukt erfahren? Dann lassen Sie sich jetzt unverbindlich auf unsere Warteliste setzen.


So könnte sich Ihr Altersvorsorgedepot entwickeln

Jetzt ganz einfach ausrechnen – mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner

Die Entwicklung Ihres Altersvorsorgedepots hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Unser Rechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, welche Förderung für Sie drin ist – und wie sich Ihr Altersvorsorgedepot insgesamt entwickeln könnte.


Unsere Produkte im Überblick

Aktiv gemanagt & aktienbetont

UniVorsorge Pro

Für alle, die stärker am Kapitalmarkt teilhaben möchten und auf aktives globales Fondsmanagement setzen – ohne Garantie, dafür länger voll am Kapitalmarkt investiert.

Anlage: Aktiv gemanagtes, weltweites Aktienfonds-Portfolio.

Vor Rentenbeginn: Intelligentes Ablaufmanagement, das zehn Jahre vor Rentenbeginn über einen innovativen Kapitalanlagemechanismus starke Kursschwankungen reduziert.

Auszahlphase: Die innovative Steuerung Ihres Auszahlplans ermöglicht weiterhin die Teilhabe am Kapitalmarkt. Die Auszahlung erfolgt mindestens bis zum 85. Geburtstag. 

Hinweis: Weitere Produktdetails folgen.

Planbar & garantiert

UniVorsorge Garantie

Für alle, denen Sicherheit am wichtigsten ist und die trotzdem an den Chancen des Kapitalmarkts partizipieren möchten.

Anlage: Ausgewogenes weltweites Aktien- und Rentenportfolio – so lange wie möglich am Kapitalmarkt investiert.

Garantie: Ja – 100 Prozent auf Beiträge und Zulagen zum Ende der Ansparphase.

Vor Rentenbeginn: Kapitalanlagemechanismus, der bei hoher Sicherheit (100-prozentige Garantie zu Beginn der Auszahlphase) zusätzliche Renditechancen ermöglicht.

Auszahlphase: Die innovative Steuerung Ihres Auszahlplans ermöglicht weiterhin die Teilhabe am Kapitalmarkt. Die Auszahlung erfolgt mindestens bis zum 85. Geburtstag.

Hinweis: Weitere Produktdetails folgen.

Kostengünstig & transparent

UniVorsorge Basis

Für alle, die unkompliziert in einen weltweiten Aktienfonds investieren möchten – in einer aktiven ETF-Variante, ohne Garantie.

Anlage: Ein weltweiter Aktien-ETF und ein Renten-ETF. Sie bestimmen selbst, wie viel in Aktien und wie viel in Anleihen fließt – der Aktienanteil kann 100 Prozent betragen.

Vor Rentenbeginn: Es erfolgt eine Reduktion des Aktienanteils – fünf Jahre vor Rentenbeginn auf 50 Prozent, zwei Jahre vor Rentenbeginn auf 30 Prozent (Lebenszyklusmodell).

Auszahlphase: Teilhabe am Kapitalmarkt mit der am Ende der Ansparphase bestehenden Aufteilung auf Aktien- und Renten-ETF. Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag.

Hinweis: Weitere Produktdetails folgen.


FAQ

Muss ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um die Förderung zu erhalten?

Nein. Das ist der große Vorteil ab 2027. Entscheidend ist nur, dass du steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielst und eine Steuererklärung abgibst.

Ich bin in einem berufsständischen Versorgungswerk (z. B. als Arzt, Anwalt, Architekt). Lohnt sich das AVD trotzdem?

Ja, absolut. Während deine Beiträge zum Versorgungswerk mit Rürup-Beiträgen gegen denselben steuerlichen Höchstbetrag laufen, kommt die Förderung des AVD komplett unabhängig obendrauf. Es ist die perfekte renditestarke Ergänzung.

Was passiert, wenn ich ein finanziell schlechtes Jahr habe?

Du bleibst vollkommen flexibel. Du musst keinen festen Betrag halten. Bereits ab 120 € Jahreseinzahlung sichert dir der Staat eine anteilige Zulage. Unser Tipp: Reduziere in mageren Zeiten lieber auf 30 € im Monat, anstatt komplett zu pausieren – hier greift die maximale Förderquote von 50 %.

Kann ich im Notfall vorab an das Geld im Depot herankommen?

Nur mit Einschränkungen. Das AVD ist zweckgebunden. Eine vorzeitige, reine Kapitalentnahme ist förderschädlich und führt dazu, dass du erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen musst. Einzige Ausnahme: Die förderunschädliche Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum. Du solltest daher nur Geld ins AVD einzahlen, auf das du bis zur Rente verzichten kannst.

Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag aus Angestelltenzeiten?

Kein Geld verschenken: Du kannst dein angespartes Riester-Guthaben ab 2027 förderunschädlich auf dein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Du musst die alten Zulagen also nicht zurückzahlen.

Rechtlicher Hinweis

Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

1 Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.