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Eine Frau gießt eine Hängepflanze in einem Pflanzengeschäft

Wachstumssparen

Sicher anlegen mit steigenden Zinsen

Mit Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld sicher an.
Je länger das Geld angelegt ist, desto höher werden die Zinsen.

Auf Wunsch können Sie auch vereinbaren, wann und wie Sie auf einen Teil des Geldes zugreifen möchten.
So bleiben Sie flexibel.

Individuelle Laufzeit

Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend

Flexibler Zugriff auf das Geld bleibt möglich

Wachstumssparen - einfach erklärt

Beim Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld für eine feste Zeit an.
Schon bei Vertragsbeginn vereinbaren wir mit Ihnen:

  • die Laufzeit

  • einen Staffelzins, der mit der Zeit steigt

Diese Vereinbarung gilt während der gesamten Laufzeit.

Flexibler Zugriff möglich

Auf Wunsch können Sie auch während der Laufzeit auf Ihr Geld zugreifen –
nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist und im Rahmen der Sparbedingungen
Sie entscheiden selbst, wann und wie viel Sie entnehmen möchten.

¹ Bitte beachten Sie: Wenn Sie Geld entnehmen, kann das die Sonderzinsvereinbarung beenden.

 ab 2.500 €ab 25.000 €ab 50.000 €
1. Jahr1,15%1,25%1,35%
2. Jahr1,25%1,35%1,45%
3. Jahr1,35%1,45%1,55%
4. Jahr1,45%1,55%1,65%
5. Jahr1,55%1,65%1,75%
Rendite1,35%1,45%1,55%
   Stand: 18.06.2025

FAQ zum Wachstumssparen

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit?

Sie können Ihr Geld bis zu sechs Jahre in Wachstumssparen anlegen.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Zinsen werden beim Wachstumssparen mit angelegt.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer