Auszahlplan

Regelmäßiges Extrageld mit dem AuszahlPlan

Mit einem Auszahlplan genießen Sie ihr Erspartes in Raten. Ob zur Altersvorsorge oder für das Studium: Der AuszahlPlan ist in vielen Lebenssituationen hilfreich. Lassen Sie sich für Ihr Ziel Ihren persönlichen Auszahlplan erstellen.

Häufige Fragen

Für wen ist der AuszahlPlan geeignet?

Der AuszahlPlan eignet sich für alle, die ihr Guthaben in regelmäßigen Raten ausgezahlt bekommen möchten. So können Sie zum Beispiel während des Studiums das Budget aufbessern, das Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Auch zur Aufstockung der monatlichen Rente ist der AuszahlPlan geeignet.

Wie bekomme ich einen Überblick über Saldo, Umsätze und Zinsen?

Zum Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie (per Post) einen aktuellen Kontoauszug.

Kann ich das Guthaben auch an jemand anders auszahlen lassen?

Nein, Ihr Guthaben können Sie nur an sich selbst auszahlen lassen. Die Kontoinhaber von Auszahlplan und dem Konto, auf das das Guthaben ausgezahlt werden soll, müssen identisch sein.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.


Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Freistellungsauftrag (PDF, 262 KB)

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.