- Regelmäßige Auszahlungen
- Feste Verzinsung
- 100-prozentige Sicherheit
Auszahlplan
Regelmäßiges Extrageld mit dem AuszahlPlan
Mit einem Auszahlplan genießen Sie ihr Erspartes in Raten. Ob zur Altersvorsorge oder für das Studium: Der AuszahlPlan ist in vielen Lebenssituationen hilfreich. Lassen Sie sich für Ihr Ziel Ihren persönlichen Auszahlplan erstellen.
Auszahlung statt Einzahlung
Ein Auszahlplan funktioniert ähnlich wie ein Sparplan. Beim AuszahlPlan sparen Sie das Geld jedoch nicht an, sondern es wird Ihnen ausgezahlt. So profitieren Sie scheibchenweise etwa von Ihrem Ersparten oder von einer Erbschaft und können damit beispielsweise das Budget aufbessern, das Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Lästige Umbuchungen zwischen Girokonto und Sparkonten gehören damit der Vergangenheit an.
Diese Vorteile bietet Ihnen der AuszahlPlan
- Rhythmus und Höhe der Auszahlungen individuell bestimmbar
- Wahl zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Auszahlung
- Attraktive und feste Verzinsung des Geldes
- Kein Kursrisiko und volle Sicherheit
Dafür eignet sich der AuszahlPlan besonders
Sie können den Auszahlplan nutzen, um sich ein finanzielles Extra zu sichern während
- der Ausbildung,
- des Studiums,
- einer beruflichen Neuorientierung,
- eines Sabbaticals,
- der Elternzeit oder
- der Rente.

Häufige Fragen
Der AuszahlPlan eignet sich für alle, die ihr Guthaben in regelmäßigen Raten ausgezahlt bekommen möchten. So können Sie zum Beispiel während des Studiums das Budget aufbessern, das Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Auch zur Aufstockung der monatlichen Rente ist der AuszahlPlan geeignet.
Zum Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie (per Post) einen aktuellen Kontoauszug.
Nein, Ihr Guthaben können Sie nur an sich selbst auszahlen lassen. Die Kontoinhaber von Auszahlplan und dem Konto, auf das das Guthaben ausgezahlt werden soll, müssen identisch sein.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.