- Geld zwischenparken, Zinsen sichern
- Flexibel bleiben, spontan verfügen
- Fairer Zinssatz, kein Kursrisiko
Tagesgeld
FlexGeld: die clevere Ergänzung zum Girokonto
Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.
Ihre Vorteile mit FlexGeld, ab dem ersten Euro
- Sie kassieren feste Zinsen auf Ihr angespartes Guthaben.
- Sie setzen auf eine sichere Anlage, gehen kein Kursrisiko ein.
- Sie können Ihr Kapital in einen flexiblen Auszahlplan umwandeln.
- Sie können Ihr Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.
Flexibel bleiben
Mit FlexGeld bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Zinsen berechnen
Geben Sie in den Beispielrechner unten Ihre Anlagesumme und die Anlagedauer ein. Fügen Sie dann den angebotenen Zinssatz hinzu und Sie sehen auf einen Blick, mit welchem Ertrag Sie rechnen können.
Daten eingeben

Bei Klick auf den Button "Jetzt eröffnen" öffnet sich ein mehrstufiges Formular. Darin werden Sie um notwendige Angaben gebeten.
Angaben an Ihre Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen übermitteln

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es online sicher, bequem und schnell an uns senden.

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es aus und senden es unterschrieben per Post an uns.

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es aus und bringen es einfach persönlich bei uns vorbei.

Wenn Sie sich online informiert und die Unterlagen bereits ausgefüllt haben, dann kommen Sie einfach in Ihrer Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen vorbei. Bringen Sie bitte Ihre Unterlagen und Ihren Personalausweis mit.
Identitätsfeststellung

Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer eigenen Sicherheit ist eine Identitätsfeststellung erforderlich. Nutzen Sie dafür zum Beispiel das PostIdent-Verfahren.

Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer eigenen Sicherheit ist eine Identitätsfeststellung erforderlich. Kommen Sie doch einfach mit Ihrem Personalausweis zu uns und unterschreiben Sie direkt bei uns vor Ort.
Legitimation

Wenn Sie das Online-Banking der Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen nutzen, können Sie Produkte direkt dort abschließen. Dazu benötigen Sie Ihre persönliche Online-Banking-PIN und eine Transaktionsnummer (TAN).
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen zum Tagesgeld
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da FlexGeld kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als FlexGeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Die Zinsgutschrift erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift genau erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag (siehe oben) begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig (Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft) sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragsteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.